Wem gehören Bilder aus dem Internet?
Erstellen Jugendliche zum Beispiel Memes von ihren Lehrpersonen, greifen sie oft auf Bilder zurück, die auf der Schulhomepage sichtbar sind. Jedes Foto im Web lässt sich durch Herunterladen oder Screenshots einfach weiterverwenden. Doch auch wenn ein Bild bereits im Internet auffindbar ist, bedeutet das nicht, dass es frei verwendet werden darf. Hier greift der Persönlichkeitsschutz, erklärt Lulzana Musliu von Pro Juventute. «Jede Person hat das Recht am eigenen Bild, sowie das Recht auf Achtung der Würde und Schutz der Privatsphäre. Dies gilt auch für Kinder und Lehrpersonen.» Werden Bilder ohne Zustimmung der abgebildeten Personen verwendet oder verändert, können diese rechtlich dagegen vorgehen.