Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder: Bilanz nach neunzehn Jahren, BSV, 2022

19 Jahre BG dIn den 19 Jahren seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes sind 3‘768 Gesuche bewilligt worden. Der Bund hat damit die Schaffung von 68’490 neuen Betreuungsplätzen mit 430 Mio. Franken unterstützt. 223 Gesuche, mit denen weitere 5’234 Plätze gefördert werden sollen, sind noch in Bearbeitung. Beim Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung handelt es sich um ein Impulsprogramm. Der Bund fördert damit die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen, damit die Eltern Familie und Beruf besser vereinbaren können. Die Trägerschaften erhalten für die Schaffung der neuen Plätze während maximal 3 Jahren Finanzhilfen. Das Impulsprogramm war ursprünglich auf 8 Jahre bis Januar 2011 befristet. Wegen des grossen Bedarfs an zusätzlichen Betreuungsplätzen wurde es im Herbst 2010 ein erstes Mal, im Herbst 2014 ein zweites Mal und im Herbst 2018 ein drittes Mal um je vier Jahre verlängert.