Vereinbarkeit Beruf und Familie

Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die Möglichkeit als erwachsene Person im arbeitsfähigen Alter, sich zugleich einerseits dem Beruf und der Karriere sowie andererseits dem Familienleben und der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Personen zu widmen.

Als Elternzeit wird ein Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes bezeichnet. 

Kindertagesstätten (KiTas) sind Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter.

Schwangere und Mütter werden von Gesetzes wegen mit speziellen Massnahmen bei der Erwerbsarbeit unterstützt.

Die Mutterschaftsentschädigung ist eine Entgeltersatzleistung für erwerbstätige Frauen während den ersten 14 Wochen nach der Geburt ihres Kindes.

Mutterschaftsurlaub ist eine Bezeichnung für die Beschäftigungsverbote für Frauen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung. Der Mutterschaftsurlaub umfasst 14 Wochen. Die Mütter erhalten während dieser Zeit 80 % ihres Lohns.

Für schwangere Frauen und Mütter gelten besondere Schutzmassnahmen während und nach der Schwangerschaft sowie während dem Stillen.

Als Stillen wird die Ernährung des Säuglings und Kleinkinds an der Brust der Mutter bezeichnet.

Väter haben innert 6 Monaten nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf 2 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub.