Mit einer eingetragenen Partnerschaft konnten zwei Personen gleichen Geschlechts ihre Beziehung bis zum 30. Juni 2022 eintragen lassen und dadurch bestimmte Rechte und Pflichten erwerben. Seit dem 1. Juli 2022 steht gleichgeschlechtlichen Paaren hingegen nur noch die Ehe offen. Zuvor eingetragene Partnerschaften bleiben hingegen mit ihren bisherigen Rechten und Pflichten bestehen.
Der damalige Zivilstand lautete „in eingetragener Partnerschaft“. Weiter hatte die Eintragung folgende Auswirkungen:
Name
Ein Namenswechsel zieht die Erneuerung aller offizieller Dokumente nach sich.
Bürgerrecht
Kinder
Steuern
Wie bei der Ehe werden die in eingetragener Partnerschaft lebenden Partner gemeinsam besteuert.
Die Partnerin oder der Partner kann vor Gericht die Auflösung der Partnerschaft beantragen. Entscheidend für die einzelnen Schritte ist, ob die Trennung von beiden oder nur von einer Person gewollt ist.
Seit dem 1. Juli 2022 haben gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, eine Ehe zu schliessen. Damit sind die eingetragenen Partnerschaften hinfällig geworden und es können keine neuen Partnerschaften mehr eingetragen werden. Bestehende eingetragene Partnerschaften können durch entsprechende Erklärung beim Zivilstandesamt freiwillig in eine Ehe umgewandelt werden.
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