Das Besuchsrecht regelt wie oft das Kind nach einer Trennung oder Scheidung besucht werden darf.
Das minderjährige Kind und sein Elternteil, der nicht mit ihm zusammen lebt, haben gegenseitig Anspruch auf angemessenen persönlichen Kontakt. Das gilt für alle Eltern, egal ob sie geschieden sind, getrennt leben oder gar nie verheiratet waren.
Das Besuchsrecht umfasst folgende Rechte:
In der Praxis wird häufig ein Besuchs- und Ferienrecht vorgesehen, welches dem Berechtigten ein Besuchtsrecht an jedem zweiten Wochenende (Samstag und Sonntag) sowie ein Ferienrecht von zwei bis drei Wochen im Jahr einräumt. Von dieser Regel kann jedoch bei Einigkeit der Eltern nach Belieben abgewichen werden. Zudem bestehen gewisse regionale Unterschiede in dieser Praxis.
Falls Besuchsrechte aus Gründen wie beispielsweise der Corona-Pandemie nicht stattfinden können, besteht kein Recht auf Kompensierung dieser. Die Eltern können sich aber über einen Ausgleich einigen und in manchen Fällen wird ein allfälliges Nachholen bereits im Trennungs- oder Scheidungsverfahren geregelt.
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