Studie über ein neues Finanzierungsmodell familienexterner Betreuungsstrukturen - unter Berücksichtigung positiver Anreize für berufstätige Eltern und kindlicher Frühförderung

Unsere Gesellschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel, sowohl in wirt­schaftlicher als auch in sozialer Hinsicht. Die Erwerbsquote der Frauen liegt nun bei 80 %. Die meisten von ihnen arbeiten Teilzeit - oft mit einem relativ kleinen Pensum. Die Zahlen des Bundesamtes für Statistik zeigen, dass mehr als 50 % der Frauen mit Kindern unter 12 Jahren entweder weniger als 50 % (ca. 32 %) oder gar nicht arbeiten (ca. 18 %). Paradoxerweise gibt es an den Hochschulen ebenso viele Mädchen wie Jungen! Die Scheidungsrate ist in den letzten Jahrzehnten explodiert und trifft vor allem die Frauen, die den Arbeitsmarkt "verlassen" haben. Die Folgen beim Wiederein­stieg ins Berufsleben sind sowohl beim Gehalt, als bei den fehlenden Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten spürbar und zum Zeitpunkt der Pensionierung sind die Frauen wiederum benachteiligt – hauptsächlich bei der 2. Säule.

Gibt es Anreize für Frauen mit kleinen Kindern, welche Teilzeit arbeiten, damit diese ihr Arbeitspensum erhöhen? Wir würden a priori aus verschiedenen Gründen ver­neinen: Beispielsweise aufgrund des progressiven Steuersatzes, des Mangels an Kin­derbetreuungseinrichtungen, aufgrund der hohen Beiträge der Familien zur Finan­zierung dieser Strukturen oder der in der EU stark verankerten Stereotypen Menta­litäten (eine Mutter kümmert sich in erster Linie um ihre Kinder, während ein Mann für den Unterhalt des Haushalts sorgt). All dies bleibt jedoch im Bereich der Hypothesen, bis diese durch ernsthafte Forschungsarbeiten bestätigt wurden. Wir dürfen in diesen Schlussfolgerungen nicht vergessen, wie wichtig die Sozialisierung von Kleinkindern ist und welche zukünftigen wirtschaftlichen und sozialen Vorteile die Gesellschaft daraus ziehen kann.

Im Allgemeinen wird die Forschung aus einem bestimmten Blickwinkel gemacht z.B. demografisch, wirtschaftlich, sozial, politisch, anthropologisch o.ä. Und oftmals basiert sie auf einem theoretischen Ansatz und profitiert nicht von einer praktischen Perspek­tive, die von "Menschen an der Basis" vermittelt wird.

Wir haben diese Studie in drei Teile gegliedert – einen wirtschaftlichen Teil, einen Teil auf der Grundlage von Interviews mit verschiedenen Organisationen (praktischer Teil und Lobbyarbeit) und einen Teil, der sich mit sozialen und politischen Aspekten be­schäftigt.

Der erste Teil wurde Herrn Professor Claude Jeanrenaud und Frau Alexandra Kis von der Universität Neuenburg anvertraut. Es wurden die Kosten für die Platzierung kleiner Kinder und die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt untersucht. Dieser Teil ist in mehrere Kapitel gegliedert: Beteiligung von Müttern am Arbeitsmarkt, mutterschaftsbe­dingte Unterbrechungen der Berufstätigkeit, Faktoren welche die Entscheidungen der Familien erklären, wirtschaftliche Folgen einer Senkung der Kinderbetreuungskosten für die Eltern, Steigerung der Betreuungskapazitäten sowie Schlussfolgerungen und Empfehlungen.

Der zweite Teil wurde von Herrn Dr. Philippe Gnaegi, Direktor von Pro Familia Schweiz, in Form von Interviews mit verschiedenen Organisationen durchgeführt – von denen zwei die Arbeitgeber vertreten (Genfer Unternehmerverband und Avenir Suisse) und zwei die Arbeitnehmer (Schweizerischer Gewerkschaftsverband und Verband der französischsprachigen und Tessiner Sozialdienste) sowie die Schweizerische Kaderor­ganisation SKO.

Diese – in Form von Interviews durchgeführte – Umfrage basierte auf der Frage: Wa­rum und wie frühkindliche Betreuungsstrukturen überdacht werden könnten? Der Aus­tausch mit den Befragten wurde von ihnen zusammengefasst und überprüft; sie bilden den Kern des zweiten Teils dieser Forschung.

Der dritte Teil wurde durch die Herren Professor Marc-Henry Soulet von der Universität Freiburg und Dr. Philippe Gnaegi, Direktor von Pro Familia Schweiz ge­meinsam erarbeitet. Es handelt sich um ein zusammenfassendes Dokument mit dem Ziel, einen runden Tisch einzurichten. Die ersten beiden Teile zielen einerseits darauf ab, Fakten hervorzuheben (Betonung der anerkannten Dringlichkeit, wirtschaftliche Rentabilität, soziale Hebelwirkung und politische Instrumente) und andererseits die Ursachen dafür zu spezifizieren (indem die Gründe für das unterschiedliche und unmögliche Dilemma von Orten oder Preisen genannt werden). Im dritten Teil werden die Bedingungen für die Aufnahme in die politische Agenda untersucht (wobei der magische Kreis der Entscheidung sowie die zu diskutierenden Prioritäten erwähnt werden).

Diese Arbeit wurde interdisziplinär durchgeführt und konzentriert sich sowohl auf theo­retische, als auch auf praktische Aspekte, so dass der Leser Antworten auf Anreize auf dem Arbeitsmarkt – im Zusammenhang mit dem Problem der Kinderbetreuungs­strukturen und der Stärkung einer frühkindlichen Politik – finden kann.

Wir danken der Jacobs Stiftung und SVC Stiftung für ihre unternehmerische Initiative und ihre finanzielle Unterstützung.

Zusammenfassung der Studie (auf Deutsch)
Studie, 101 Seiten (nur auf Französisch)
Sie können die Studie für 20 SFr. in gedruckter Form bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bestellen.

Pro Familia Schweiz begrüsst den Willen des Bundesrates, erwerbstätige Personen, die kranke Angehörige betreuen, zu entlasten

Pro Familia Schweiz kämpft seit Jahren für die Vereinbarkeit Beruf und Familie, die auch die pflegenden Angehörigen betrifft - In diesem Sinne begrüssen wir den Entscheid des Bundesrates, die Situation von pflegenden Angehörigen zu verbessern und die Botschaft zum Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege ans Parlament zu überweisen. Das neue Gesetz regelt die Lohnfortzahlung bei kurzen Abwesenheiten und schafft einen bezahlten Betreuungsurlaub für Eltern von schwer kranken oder verunfallten Kindern. Zudem werden die Betreuungsgutschriften in der AHV erweitert und die Hilflosenentschädigung angepasst.

Die Arbeit von pflegenden Angehörigen ist ein sehr wichtiger Beitrag für die Gesellschaft und deckt einen erheblichen Teil der Gesundheitsversorgung ab. Die Vereinbarkeit der Betreuung von Angehörigen und Erwerbstätigkeit ist jedoch schwierig. Kurzabsenzen für die Betreuung von verwandten und nahestehenden Personen werden von rund zwei Dritteln der Unternehmen bereits heute gewährt und teilweise auch abgegolten. Das neue Gesetz sieht vor, im Obligationenrecht einen Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Betreuung von Familienmitgliedern oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners zu verankern. Damit sollen für alle Erwerbstätigen die gleichen Voraussetzungen und Rechtssicherheit geschaffen werden.

Wir begrüssen auch die Betreuungsentschädigung von 14 Wochen für ein schwer krankes oder verunfalltes Kind, die Ausweitung des neuen Anspruchs auf Betreuungsgutschriften in der AHV. Mit dieser letzten Massnahme werden mehr pflegebedürftige Person selbstständig zuhause leben können.  Wir begrüssen auch die Auszahlung einer Hilflosenentschädigung und eines Intensivpflegezuschlags der IV für Kinder. Die Massnahme verbessert die Situation der Eltern von behinderten Kindern, indem sie ihnen die Möglichkeit gibt, ihr Kind während eines Krankenhausaufenthaltes zu begleiten, ohne einen erheblichen Einkommensverlust zu erleiden.

Medienmitteilung vom 22.05.2019

Familienfreundlichkeit stagniert

Die Familienfreundlichkeit der Unternehmen in der Schweiz hat sich gegenüber Vorjahr kaum verändert - weder verschlechtert, noch verbessert. Dies zeigt die aktuelle Repräsentativbefragung «Family Score», die von Pro Familia Schweiz, dem Dachverband der Familienorganisationen in der Schweiz, zusammen mit dem Meinungsforschungsinstitut TransferPlus durchgeführt wurde. Gegenüber dem Vorjahr stufen die Schweizer ihre Arbeitgeber als unverändert familienfreundlich ein. Ausschliesslich die «Möglichkeit, gezielt Überstunden zu machen, um diese später zu kompensieren», hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert.

Die Familienfreundlichkeit von Unternehmen gewinnt zusehends an Bedeutung. Pro Familia Schweiz, der Dachverband der Familienorganisationen in der Schweiz, hat deshalb – zusammen mit dem Meinungsforschungsinstitut TransferPlus – das dritte Mal in Folge eine repräsentative Online-Befragung zur Familienfreundlichkeit in Unternehmen durchgeführt. Befragt wurden vom 19. bis 21. März 2019 ca. 750 erwerbstätige Personen in der Schweiz.

Der Family Score im 2019 (ein Indikator für die Familienfreundlichkeit) entspricht mit 62 von 100 möglichen Punkten exakt dem Vorjahreswert. Der durchschnittlich erreichte Score gilt als «zufriedenstellend».

Praktisch alle Angebote, welche den Mitarbeitenden erlauben, Beruf und Familie optimal miteinander zu vereinbaren, stagnieren auf den Vorjahreswerten oder liegen leicht darun­ter. Einzig bei der «Möglichkeit, gezielt Überstunden zu machen, um diese später zu kom­pensieren» zeigt sich eine Verbesserung des Angebots.

Obwohl sich das Angebot an familienfreundlichen Massnahmen im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert oder sogar leicht reduziert hat, hat sich die Bedarfsdeckung erhöht. Das heisst, die Angebote sind mehrheitlich dort vorhanden, wo sie gebraucht werden (höhere Korrelation zwischen Angebot und Nachfrage).

Der ungedeckte Bedarf ist im Vergleich zum Vorjahr erneut zurückgegangen (2017: -28 / 2018: -24 / 2019: -22). D.h. der Bedarf ist besser gedeckt, obwohl das Angebot an fami­lienfreundlichen Massnahmen nicht vergrössert wurde. Ein möglicher Erklärungsansatz ist, dass die Erwartungshaltung gegenüber den Arbeitgebern zurückhaltender geworden ist und dass die Arbeitnehmenden vermehrt nach individuellen Lösungen suchen.

Der ungedeckte Bedarf widerspiegelt das reduzierte Angebot. Insbesondere dort, wo das Angebot gegenüber dem Vorjahr gesunken ist, ist der ungedeckte Bedarf am grössten (Bsp. Vergünstigungen für Familienangehörige, Homeoffice, Flexible Arbeitszeiten, aktive Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie etc.).

Die Resultate der aktuellen Repräsentativbefragung zeigen, dass viele Unternehmen und Verwaltungen zwar über familienfreundliche Angebote verfügen, dass aber nach wie vor grosses Optimierungspotenzial besteht. Pro Familia Schweiz wird die Familienfreundlichkeit weiterhin fördern und – wo nötig – verbessern.

Medienmitteilung vom 15.05.2019

Eröffnung Pro Familia Antenne im Tessin

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie freut sich Pro Familia Schweiz, die Eröffnung ihrer Antenne in der italienischsprachigen Schweiz bekannt geben zu dürfen. Pro Familia Schweiz will unter anderem - mittels Einsatz des Family Scores, einem Gütesiegel für familienfreundliche Unternehmen - zur Einführung neuer Modelle der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Tessin beitragen. Dieses Instrument ist eine der sozialen Massnahmen, die im vergangenen Jahr von der Tessiner Bevölkerung geneh-migt und in Zusammenarbeit mit den Partnern Equilab (einer Beratungsstelle zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie), dem Tessiner Industrieverband und der Handelskammer des Kantons Tessin (die für die Sensibilisierung der Wirtschaft für das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf zuständig sind) vorgeschlagen wurde.

In der Schweiz ist die Familienpolitik der «arme Verwandte» der Sozialpolitik. Obwohl das Tessin bereits mehrere familienpolitische Instrumente entwickelt hat (z.B. Ergänzungsleistun­gen für Familien, ausserschulische Betreuungsstrukturen, optionaler Zugang zu Kindergärten ab 3 Jahren und Unterstützung zahlreicher Organisationen, die für Familien und Jugendliche arbeiten), gibt es Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, die intergenerationelle Politik, die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen und den Elternurlaub für Frauen und Männer.

Die «Antenna della Svizzera italiana» von Pro Familia hat vom Kanton Tessin ein offizielles Mandat für die Entwicklung eines der familienpolitischen Instrumente erhalten, die mit der Steuer-Sozialreform 2018 akzeptiert wurden. Dank dieses Mandats ist Pro Familia Schweiz nun auch im Tessin aktiv und bietet allen Tessiner Unternehmen, die sich für den Family Score interessieren, eine Gratisteilnahme an. Beim Family Score handelt es sich um eine wissen­schaftliche Mitarbeiterumfrage, welche den Grad der Vereinbarkeit zwischen Beruf und Privat­leben in Unternehmen misst und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt. Unternehmen tragen massgeblich dazu bei, ob und wie die Mitarbeitenden Beruf und Familie miteinander in Einklang bringen können. Familienfreundliche Massnahmen müssen daher als Modell bewusst gemacht, unterstützt und verbessert werden.

Die «Pro Familia Antenna della Svizzera italiana» wird von Frau Michela Trisconi, die über verschiedene Berufserfahrungen im öffentlichen und privaten Sektor verfügt, geleitet – in Zusammenarbeit mit Frau Sandra Killer, welche für die Koordination von Projekten und für den Family Score verantwortlich ist.

Medienmitteilung vom 15.05.2019

Die familienfreundlichsten Arbeitgeber der Schweiz

Damit privates Glück und Karriere problemlos vereint werden können, braucht es Familienfreundlichkeit in der Berufswelt. Deshalb stehen Arbeitgeber, die auf indivi­duelle Lebensumstände Rücksicht nehmen, ganz oben auf der Wunschliste vieler Arbeitnehmer. Um Schweizer Unternehmen, die schon jetzt mit Vorbildfunktion voran­gehen und Familien unterstützen, eine angemessene Bühne zu bieten, haben Pro Familia Schweiz und kununu die familienfreundlichsten Unternehmen der Schweiz ermittelt.

„Der Fachkräftemangel wird immer akuter. Es ist deshalb entscheidend, welche Vorteile ein Arbeitgeber stellensuchenden Fachkräften im Kampf um Talente anbieten kann. Ganz ent­scheidend ist dabei die Familienfreundlichkeit eines Unternehmens. Der Family Score ist ein exzellentes Instrument, die Familienfreundlichkeit eines Unternehmens zu testen, um erkannte Defizite auszumerzen und Verbesserungen einzuführen. Wer vorausschauend denkt, nutzt den Family Score“, erklärt Dr. Philippe Gnaegi, Direktor von Pro Familia Schweiz.

„Familie funktioniert heutzutage nicht mehr nur nach dem einen Schema – auch gleichge­schlechtliche Paare, Alleinerziehende, Familien-Teams und natürlich die vielen Menschen, die sich um Angehörige kümmern und gleichzeitig erwerbstätig sind, gehören in den Blick genommen. Die ausgezeichneten Unternehmen sind Vorreiter in Sachen Familienfreund­lichkeit in der Schweiz und haben bereits vielfältige Massnahmen umgesetzt, um dieser Vielfalt zu begegnen“, ergänzt Dr. Sarah Müller, Geschäftsführung von kununu. Familienfreundliche Benefits, die die ausgezeichneten Unternehmen ihren Mitarbeitern offerieren, reichen dabei von Kinderbetreuung, flexiblen Arbeitszeitmodellen bis hin zur Förderung von Gleichbe­rechtigung und Diversität im Unternehmen.

In die Auswertung wurden Arbeitgeber einbezogen, die seit 1. Januar 2018 mindestens eine Bewertung auf kununu bekommen haben und insgesamt mindestens 80 Bewertungen er­hielten. Ein kununu Score von mindestens 3 in den Bewertungskategorien „Arbeitsatmos­phäre“, „Vorgesetztenverhalten“, „Work-Life-Balance“, „Gleichberechtigung“, „Karriere / Wei­terbildung“ und „Gehalt/Sozialleistungen“ sowie das Vorhandensein der Benefits „flexible Arbeitszeiten“, „Kinderbetreuung“ und „betriebliche Altersvorsorge“ mussten gegeben sein.

Die TOP 10 der familienfreundlichsten Arbeitgeber in der Schweiz

Platz

Arbeitgeber

Branche

kununu Score

1

Liip AG

Internet / Multimedia

4,75

2

viterma AG

Baugewerbe / Architektur

4,75

3

Oniko AG

Personalwesen / Personalbeschaffung

4,75

4

ti&m AG

EDV / IT

4,69

5

Holcim (Schweiz) AG

Industrie

4,66

6

Netcetera

EDV / IT

4,65

7

Graubündner Kantonalbank

Banken

4,52

8

GIA Informatik AG

EDV / IT

4,51

9

isolutions AG

EDV / IT

4,48

10

bbv Software Services AG

EDV / IT

4,43

Gütesiegel «Family Score» für weitere familienfreundliche Arbeitgeber

In Zusammenarbeit mit kununu hat Pro Familia Schweiz ausserdem folgende Unternehmen mittels des Gütesiegels «Family Score» als familienfreundliche Unternehmen qualifiziert:

  • Fernfachhochschule Schweiz (FFHS)
  • IMT Information Management Technology AG
  • IKEA (Schweiz) AG
  • Swisscom AG

Medienmitteilung vom 28.02.2019