Fairness bei der Finanzierung der Familienzulagen

Die Familienzulagen sollen von allen Arbeitgebern und Selbstständigerwerbenden zu gleichen Teilen finanziert werden. Der Bundesrat setzt eine entsprechende Motion um und verpflichtet die Kantone, einen vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen (FAK) einzuführen. An seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 hat er die Botschaft zu einer Änderung des Familienzulagengesetzes verabschiedet. Betroffen sind fünfzehn Kantone.

Familienzulagen gleichen die Kosten, die durch den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder entstehen, teilweise aus. Sie umfassen die Kinder- und die Ausbildungszulage sowie in gewissen Kantonen die Geburts- und die Adoptionszulage und werden durch Beiträge der Arbeitgeber und der Selbstständigerwerbenden an die Familienausgleichskassen (FAK) finanziert.

Je nach Branche sind die Beitragssätze unterschiedlich hoch. In Branchen mit tiefen Löhnen, vielen Teilzeitbeschäftigten und Arbeitnehmenden mit kinderreichen Familien müssen die FAK höhere Beiträge verlangen als in Branchen mit hohen Löhnen und Arbeitnehmenden mit wenigen Kindern. Ein kantonaler Lastenausgleich kann diese Unterschiede teilweise oder vollständig ausgleichen. Gemäss geltendem Recht liegt es in der Kompetenz der Kantone, einen Lastenausgleich zwischen den FAK einzuführen, die in ihrem Kanton tätig sind. Gegenwärtig wenden elf Kantone ein volles, neun Kantone ein teilweises und sechs Kantone gar kein Lastenausgleichssystem an.
Kantone müssen vollen Lastenausgleich einführen

Das geänderte Familienzulagengesetz verpflichtet diejenigen Kantone, die keinen oder nur einen teilweisen Lastenausgleich kennen, innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten einen vollen Lastenausgleich für die Finanzierung der Familienzulagen für Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende einzuführen. Dadurch sollen die Familienzulagen von allen Arbeitgebern und Selbstständigerwerbenden zu gleichen Teilen finanziert werden.

Durch die Gesetzesrevision ist schweizweit mit einer zusätzlichen Umverteilung der Lasten zwischen den FAK in der Grössenordnung von rund 108 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen. Nach Einführung eines vollen Lastenausgleichs in allen Kantonen wird die Umverteilung auf insgesamt 419 Millionen Franken pro Jahr geschätzt, bei gesamthaft ausgerichteten Leistungen von rund 6 Milliarden Franken. Die administrativen Kosten für den Lastenausgleich sind gering.

Im August 2021 hatte der Bundesrat die Motion Baumann "Familienzulagen. Für eine faire Lastenverteilung" (17.3860) aufgrund der kontroversen Vernehmlassungsresultate dem Parlament zur Abschreibung beantragt. In der Sommersession 2022 entschieden jedoch beide Räte, die Motion nicht abzuschreiben. Deshalb legt der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Anpassung des Familienzulagengesetzes vor.

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