Stärkung der Anerkennung von betreuenden Angehörigen auf Bundesebene
Fast alle betreuen irgendwann im Leben während einiger Zeit eine angehörige Person. Zwei Drittel dieser Betreuenden tun dies im erwerbsfähigen Alter. Ein Viertel von ihnen reduziert infolgedessen das Erwerbspensum. Die betreuenden Angehörigen erfahren mit wenigen Ausnahmen weder eine finanzielle noch eine gesellschaftliche Anerkennung. Diese könnte mit einfachen Massnahmen auf Bundesebene für alle Betroffenen optimiert werden. Das EKFF-Policy Brief Nr. 5, verfasst vom Kommissionsmitglied Valérie Borioli Sandoz, zeigt die Herausforderungen in der Schweiz auf und macht Verbesserungsvorschläge.
Die meist unentgeltliche Hilfeleistung an emotional verbundenen verwandten oder befreundeten Personen kann weitreichende Auswirkungen auf die Gesundheit, die Berufslaufbahn, das Einkommen und die Altersvorsorge haben. Massnahmen zur Entlastung und Anerkennung der Care-Leistungen der betreuenden Angehörigen sind in erster Linie Entlastungsangebote (Ferienbetreuung, rasche Hilfe in Krisensituationen, Fachberatung und Austausch, Transportdienste etc.), aber auch Hilfestellungen bei einer nachfolgenden Wiederaufnahme der Erwerbslaufbahn unter Berücksichtigung der während der Betreuung erworbenen Kompetenzen und eine grosszügigere Gewährung von Betreuungsgutschriften in der AHV. Zudem würde auch eine einheitliche Definition und Anerkennung von betreuenden Angehörigen, bspw. mittels einer Notfallkarte, wie diese die Kantone Genf und Waadt gewähren, in der Zusammenarbeit mit Gesundheits- und Sozialinstitutionen sowie kommunalen Verwaltungen ihr Leben erleichtern.
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