8 erfreuliche Dinge, die seit dem Frauenstreik 2019 passiert sind

Ein Beitrag erschienen am 12.06.2020 auf www.watson.ch

Vor genau einem Jahr waren landesweit hunderttausende Frauen auf der Strasse und standen für ihre Rechte und die Gleichstellung ein. Seither hat sich bei ihren Forderungen etwas getan – ein Überblick. Sie demonstrierten für gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, für mehr Respekt und gegen sexualisierte Gewalt. Am Frauenstreik vor einem Jahr sind hierzulande 500'000 Frauen (und Männer) für ihre Forderungen auf die Strassen. Auch heute, zwölf Monate später, wird wieder Lärm gemacht. Denn: «Bei der Lohngleichheit hat sich nichts getan, ebenso wenig bei Arbeitsbedingungen, bei der unbezahlten Arbeit», heisst es auf der nationalen Webseite des Frauenstreiks. Dass die Gleichstellung von Mann und Frau in der Schweiz noch immer nicht am Ziel ist, zeigen zahlreiche Statistiken. Doch wo ist es im vergangenen Jahr dennoch, wenn auch nur minimal, vorwärts gegangen? Eine Auswahl im Überblick:

Noch nie so viele Frauen im Parlament

Wenige Monate nach dem Frauenstreik standen die Nationalrats- und Ständeratswahlen an. Die Hoffnung auf eine stärkere Vertretung von Frauen in der grossen und kleinen Kammer war gross. Und der Coup gelang: Noch nie wurden so viele Frauen in den Nationalrat gewählt. Der Frauenanteil stieg auf den Höchstwert von 42 Prozent. Im Ständerat hat sich der Frauenanteil fast verdoppelt (von sieben auf zwölf Prozent). Obschon immer noch mehr als doppelt so viele Männer vertreten sind. Dieser «Frauenrutsch» war einerseits möglich, weil die Kandidatinnen auf besseren Listenplätzen aufgelistet waren. Dafür weibelte die Aktion «Helvetia ruft» bei den Parteien und konnte vermutlich gleichzeitig auch Wählerinnen, die bisher eine tiefere Wahlbeteiligung aufwiesen als Männer, animieren, ihre Stimme den Frauen zu geben.

Noch nie waren so viele Frauen an der Spitze der Wirtschaft

Der Männeranteil in 100 Geschäftsleitungen der grössten Schweizer Unternehmen im Jahr 2020 liegt bei 90 Prozent. Auch wenn er noch weit von einem ausgeglichenen Geschlechterverhältnis entfernt ist, erreichte der Anteil Frauen in Geschäftsleitungen dieser Unternehmen das erste Mal eine zweistellige Zahl von 10 Prozent. Im letzten Jahr waren es neun und davor sieben. Das ergab der «Schillingreport» des Personalberaters Guido Schilling. In neu 53 Prozent der Geschäftsleitungen hat es mindestens eine Frau. Eine Publikation des Bundesamts für Statistik zeigte diesen März, dass 2019 17,4 Prozent der befragten Frauen eine Vorgesetztenfunktion innehatten. 2018 waren es noch 16,7 Prozent. Fünf Tage nach dem letztjährigen Frauenstreik hat der Ständerat entschieden, dass sich börsenkotierte Unternehmen rechtfertigen müssen, wenn sie weniger als 30 Prozent Frauen im Verwaltungsrat und weniger als 20 in der Geschäftsleitung haben. Gemäss Schillingreport ist der Frauenanteil bei den Verwaltungsräten von 21 auf 23 Prozent gestiegen. Heute sitzen demnach 189 Frauen und 636 Männer in 90 untersuchten Verwaltungsräten.

Lohndifferenz gleicht sich (langsam) an

Im April dieses Jahres hat das Bundesamt für Statistik die Daten der Lohnstrukturerhebung 2018 veröffentlicht. Im Vergleich zu den Jahren 2016 (12 Prozent) und 2014 (12,5 Prozent) ist die Lohndifferenz auf 11,5 Prozent gesunken. Umso höher das Verantwortungsniveau ist, desto grösser ist auch der Lohnunterschied. So verdienten beispielsweise Frauen in Stellen mit hohem Verantwortungsniveau 8872 Franken brutto pro Monat, während Männer auf derselben Stufe 10'893 Franken erhielten, was einer Differenz von 18,6 Prozent entspricht. In den Tieflohnsegmenten von unter 4500 Franken ist der Frauenanteil mit 58,3 Prozent hoch, umgekehrt sind Frauen bei Löhnen über 16'000 Franken mit einem Anteil von weniger als 18 Prozent deutlich unterverteten. Seit dem 1. Juni 2020 ist das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ab 100 Arbeitnehmenden müssen eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese durch eine externe Stelle überprüfen lassen. Das Ergebnis muss gegenüber den Mitarbeitenden und Aktionärinnen und Aktionären mitgeteilt werden. Bis Ende des nächstes Jahres muss die erste Lohnanalyse durchgeführt werden, bis spätestens Ende Juni 2023 muss das Ergebnis kommuniziert werden.

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