Nationalrat gegen Fünfliber mehr: Doch kein Teuerungsausgleich bei der AHV!

Der Nationalrat will nichts mehr wissen von einem vollen Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten in diesem Jahr. Er hat es am Mittwoch abgelehnt, auf eine Umsetzungsvorlage einzutreten. In der Herbstsession hatte er einer Motion mit dem selben Anliegen noch zugestimmt.

Es wäre um fünf bis 12 Franken im Monat gegangen, die AHV-Rentner zusätzlich bekommen hatten. Zusätzlich zu der bereits im Januar vorgenommenen Rentenerhöhung um 2,5 Prozent sollten 0,3 Prozentpunkte dazukommen. So hatte es das Parlament gefordert – und der Bundesrat hatte zähneknirschend die Gesetzesänderung vorbereitet. Heute orientiert sich der Bund bei der Festlegung der AHV-Renten am sogenannten Mischindex. Dieser basiert zur Hälfte auf der Teuerung und zur Hälfte auf der Lohnentwicklung. Angepasst werden die Renten normalerweise alle zwei Jahre.

Bürgerliche sagen Nein

Und nun ist alles für die Katz: Denn der Nationalrat will jetzt nichts mehr wissen vom vollen Teuerungsausgleich. Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 97 zu 92 Stimmen bei einer Enthaltung. Gegen die zusätzliche Rentenerhöhung stellten sich neben FDP und SVP auch die Grünliberalen. Und einige Mitte-Nationalräte enthielten sich oder waren abwesend. Noch im September hatte eine Fraktionsmotion der Mitte im Nationalrat eine knappe Mehrheit gefunden. Damals setzte sich eine Allianz von SP, Grüne und Mitte-Partei durch – während es auf der Gegnerseite Abwesenheiten gab. Die Befürworterinnen und Befürworter eines vollen Teuerungsausgleichs argumentierten insbesondere mit den gestiegenen Preisen infolge des Ukraine-Kriegs. Geben sollte es diesen nach ihrem Willen auch bei IV-Renten und Ergänzungsleistungen.

Kosten von 418 Millionen für zwei Jahre

Nun wird sich der Ständerat am Donnerstag ein drittes Mal mit dem Thema befassen. Dann steht dort die Beratung der Umsetzungsvorlage des Bundesrats auf dem Programm. Anders als im Nationalrat haben im Ständerat SP, Grüne und Mitte-Partei zusammen eine Mehrheit. Lehnen beide Räte ein Eintreten ab oder tut dies ein Rat zweimal, ist die Vorlage vom Tisch. Die zusätzliche Rentenerhöhung kostet insgesamt 418 Millionen Franken für die Jahre 2023 und 2024. Die IV trägt 54 Millionen Franken der Mehrausgaben. Die Mehrkosten sollen nach dem Willen des Bundesrats ausnahmsweise nicht durch den Bund mitfinanziert werden. (SDA/sf)

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 01.03.2023 auf www.blick.ch

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