Steuern, Erben: Das ändert sich am 1. Januar

Mit dem Jahreswechsel kommen fast immer auch neue Spielregeln, die sich mehr oder weniger direkt auf unseren Alltag auswirken. So auch am 1. Januar 2023. Eine Auswahl an Änderungen.

Neues Erbrecht

Wenn eine Person ohne Testament stirbt, entscheidet das Gesetz, wer den Nachlass erbt. Also Ehepartner oder eingetragene Partnerin, Kinder, Eltern, Geschwister. Ab 2023 gibt es nun mehr Spielraum, in einem Testament diese sogenannt gesetzlichen Erben ganz oder teilweise vom Erbe auszuschliessen und andere Begünstigte zu benennen. Dies aufgrund einer Senkung der sogenannten Pflichtteile. Wer beispielsweise nur Eltern hinterlässt, kann neu vollständig über sein Erbe bestimmen, denn der Pflichtteil der Eltern wird gestrichen. Der Pflichtteil der Kinder wird reduziert.

Höherer Steuerabzug für externe Kinderbetreuung

Eltern, die ihre Kinder extern betreuen lassen, können ab dem nächsten Jahr deutlich mehr von den Steuern abziehen. Nämlich 25'000 Franken pro Kind. Damit wird der Steuerabzug für die externe Kinderbetreuung mehr als verdoppelt. Der Bund verspricht sich einen positiven Effekt auf den Fachkräftemangel durch die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Minderreinnahmen von geschätzt 10 Millionen Franken sollen längerfristig «aufgrund der positiven Beschäftigungsimpulse kompensiert» werden, so der Bundesrat.

Weiterlesen - ein Beitrag von Stefan Wüthrich erschienen am 28.12.2022 auf www.srf.ch

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