Zwei Wochen frei für Eltern: Ab nächstem Jahr gibt es Adoptionsurlaub

Wer ein kleines Kind adoptiert, bekommt ab nächstem Jahr einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub. Das hat der Bundesrat bekräftig. Wer in Mutterschaftsurlaub gehen will, muss vorher nicht unbedingt ein Kind ausgetragen haben. Ab nächstem Jahr haben Menschen, die ein unter vierjähriges Kind adoptierten, Anspruch auf zwei Wochen zusätzliche Ferienwochen. Das Parlament hatte den sogenannten Adoptionsurlaub im vergangenen Jahr beschlossen.

Der Adoptionsurlaub muss innerhalb des ersten Jahres bezogen werden, und die Adoptionsentschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens. «Sind beide Elternteile erwerbstätig, können sie die zwei Wochen Urlaub frei untereinander aufteilen, den Urlaub aber nicht gleichzeitig beziehen», teilt der Bundesrat am Mittwoch mit. Kein Anspruch besteht hingegen bei einer Stiefkindadoption.

Nur wenige Adoptionen

In der Schweiz werden nur wenige Kinder von unter vier Jahren adoptiert. Im Jahr 2020 waren es gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen 33. Deshalb werden die Anträge auf Adoptionsurlaub zentralisiert von der Eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) und nicht wie üblich von der Ausgleichskasse, der die Eltern angeschlossen sind, bearbeitet. Die neue Regelung dürfte gemäss Verwaltung zu jährlichen Zusatzkosten von etwas mehr als 100'000 Franken führen. Die Forderung geht auf eine parlamentarische Initiative des Tessiner Nationalrats Marco Romano (39, Mitte) zurück. Er hatte argumentiert, dass auch Adoptionseltern es verdienten, eine begrenzte Zeit zu erhalten, «die für sie und ihr Kind reserviert und bezahlt ist». Dies sei wichtig, weil ein Adoptionsverfahren lang, beschwerlich und kostspielig sei. Verschiedene Kantone kennen einen solchen Urlaub bereits heute.

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 24.08.2022 auf www.blick.ch

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