Häusliche Gewalttäter sollen aus der Wohnung verwiesen werden

Eine FDP-Nationalrätin fordert einen besseren Schutz für die Opfer von häuslicher Gewalt. Dafür will sie eine bundesweite Gesetzesänderung vornehmen. Opfer häuslicher Gewalt müssen in den meisten Fällen ihre Wohnung verlassen. Dadurch werden sie Opfer im doppelten Sinne. Eine FDP-Nationalrätin will die Opfer von häuslicher Gewalt besser schützen. Eine Gesetzesänderung soll bundesweit bezwecken, dass Täter häuslicher Gewalt die gemeinsame Wohnung verlassen müssen. Eine ehemalige Polizistin und jetzige SVP-Politikerin will ganz allgemein die häuslichen Gewalttaten senken. 

In der Schweiz nimmt die häusliche Gewalt immer mehr zu. Dabei sind knapp zwei Drittel der Täter männlich. Um die Frauen und Kinder zu schützen, werden diese in den meisten Fällen fremdplatziert. «Dadurch entstehen Opfer im doppelten Sinne: Sie sind Opfer von Gewalt und werden zudem aus dem gewohnten Umfeld gerissen», sagt FDP-Nationalrätin Jacqueline de Quattro. Deshalb fordert sie eine bundesweite Anpassung, dass bei häuslicher Gewalt der Täter die Wohnung verlassen muss. Bislang ist dies laut de Quattro kantonal geregelt. In Genf, Waadt, St. Gallen, Freiburg, Jura, Neuenburg, Wallis sowie Nidwalden und Obwalden werden die Täter nach häuslicher Gewalt der Wohnung verwiesen. Ein Gericht entscheidet im Anschluss, ob der Täter die Wohnung wieder betreten darf. «Dies ist innerhalb 48 Stunden bekannt», sagt de Quattro.

«Wer schlägt, darf nicht geschont werden»

Die Behörden der restlichen Kantone könnten, müssten dies den Tätern aber nicht untersagen, so de Quattro. «In neun von zehn Fällen bleibt dort der Täter zu Hause und wartet, bis das Opfer wiederkommt.» Die Ursache dafür sei, dass die Behörden in jenen Kantonen den Weg des geringsten Widerstands gehen. «Für die Behörden vor Ort ist es schwerer, den Täter anstatt das Opfers aus der Wohnung zu schaffen.» Um den Spielraum abzuschaffen, müsse deshalb das bestehende Gesetz im Zivilgesetzbuch geändert werden. Auch Hilfsorganisationen bestätigen, dass aktuell in den meisten Fällen das Opfer die Wohnung verlassen muss. Philippe Gnaegi, Direktor von Pro Familia Schweiz, unterstützt daher den Vorstoss de Quattros. «Jemand, der schlägt, darf nicht geschont werden», sagt Gnaegi. Dabei sei es aus seiner Sicht auch richtig, dass dies so gesetzlich verankert werde. Ebenfalls begrüssen würde es Fedor Bottler, Geschäftsleiter der Opferberatung Zürich. Es gebe zwar in Zürich ein vergleichbares Gesetz, jedoch sei ein bundesweit festgelegtes Gesetz sicherlich besser.

Problem ernsthaft anpacken

Dass die Opfer vor den Tätern besser geschützt werden müssen, findet auch SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler. Sie erachtet es aber als fraglich, ob die vorgeschlagene Gesetzesanpassung nötig sei. Als Erstes sei zu evaluieren, ob die genauen Zahlen wirklich zeigten, dass mehrheitlich die Opfer aus der Wohnung gehen müssten. «Als ehemalige Polizistin war ich bei häuslicher Gewalt oftmals als Erste vor Ort. Dabei achteten wir darauf, dass im Normalfall der Täter die Wohnung verlässt.» Geissbühler gibt aber zu, dass beim gegenseitigen Einverständnis auch einmalmal das Opfer aus der Wohnung mitgenommen wurde. Für viel wichtiger hält Geissbühler jedoch, häusliche Gewalttaten in der Schweiz im Allgemeinen zu reduzieren. Die SVP-Nationalrätin bringt dabei auch gleich einen Lösungsansatz mit. «Die häusliche Gewalt ist mindestens zur Hälfte auf nicht integrierte Ausländer zurückzuführen.» Seit bereits 14 Jahren werde in dieser Sache eine zu sanfte Politik gemacht. Nun werde es Zeit, nicht Feinjustierungen, wie es de Quattro wolle, vorzunehmen, sondern das Grobe anzugehen. Deshalb schlägt sie vor, dass Ausländer, welche mit häuslicher Gewalt ein Offizialdelikt begehen, direkt des Landes zu verweisen. «Das Resultat davon wäre die Halbierung solcher Straftaten.»

Weiterlesen - ein Beitrag von Marino Walser erschienen am 08.05.2022 auf www.20min.ch

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