Schweiz soll Einbezug von Menschen mit Behinderung verbessern

Der UN-Behindertenausschuss klopft bei der Schweiz mit Empfehlungen zum besseren Einbezug beeinträchtigter Menschen an. Diese sollen in Massnahmen einfliessen. Menschen mit Beeinträchtigung könnten in der Schweiz besser einbezogen werden. Der Bundesrat will die Empfehlungen in Massnahmen einfliessen lassen.


Der UN-Behindertenrechtsausschuss empfiehlt der Schweiz mehrere Massnahmen zu einem besseren Einbezug von Menschen mit Behinderung. Der Bundesrat hat die Empfehlungen zur Kenntnis genommen und lässt sie in die behindertenpolitischen Massnahmen 2023 bis 2026 einfliessen. Der Ausschuss verfasste die Empfehlungen nach der Prüfung des Staatenberichts am 14. bis 16. März in Genf. Wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte, begrüsste das Gremium die Ratifizierung mehrerer Instrumente durch die Schweiz. In mehreren Empfehlungen fordert der Ausschuss die Schweiz dazu auf, die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention auf allen Ebenen zu harmonisieren. Das Land soll einen umfassenden und effektiven Schutz vor Diskriminierungen sicherstellen.

Empfehlungen sollen in politische Massnahmen einfliessen

Im Erwachsenenschutz sollten die unterstützte Entscheidungsfindung gestärkt sowie Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden. Im weiteren müsse der Zugang zu einer inklusiven Bildung ermöglicht werden. Der UN-Ausschuss unterstrich die Bedeutung des Einbezugs.Die Empfehlungen fliessen gemäss der Landesregierung in die Ausarbeitung der behindertenpolitischen Massnahmen für 2023 bis 2026 ein. Diese beschliesst der Bundesrat voraussichtlich Ende 2022.

Auch Bundesrat hat Barrieren bemerkt

In einem Bericht zur Behindertenpolitik hatte der Bundesrat 2018 festgestellt, dass weiterhin Barrieren für Menschen mit Behinderung existieren. In den behindertenpolitischen Massnahmen 2018 bis 2021, die wegen der Covid-19-Pandemie bis Ende 2022 verlängert wurden, setzte er deshalb Schwerpunkte wie die Inklusion bei der Arbeit, die Förderung der Selbstbestimmung und die Barrierefreiheit.Das Internationale Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung wurde Mitte Dezember 2006 von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Der Konvention haben sich 184 Staaten angeschlossen. Die Schweiz trat Mitte April 2014 bei. Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist seit 2004 im Behindertengleichstellungsgesetz verankert.

Weiterlesen - ein Beitrag von SDA erschienen am 04.05.2022 auf www.nau.ch

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