Arbeitnehmer in Quarantäne – was ist erlaubt?

140'000 Personen sind derzeit offiziell in Isolation oder Quarantäne – mit einer beträchtlichen Dunkelziffer. Viele davon fehlen nun bei der Arbeit. Doch wie ist das rechtlich eigentlich geregelt? Ein Arbeitsrechtsexperte gibt die wichtigsten Antworten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

SRF News: Darf ich während meiner Quarantäne einfach im Homeoffice weiterarbeiten?

Roger Rudolph: Ja, das ist möglich. Sie müssen aber Ihre Homeoffice-Tätigkeit mit ihrer Arbeitgeberin abstimmen.

Mein Chef oder meine Chefin will, dass ich trotz Quarantäne zur Arbeit komme, wenn ich mich gesundheitlich dazu befähigt fühle. Darf der Arbeitgeber das?

Nein, wenn sie behördlich zur Quarantäne verpflichtet sind, muss dies auch von Ihrer Chefin/Ihrem Chef respektiert werden. Ausnahmen sind z.B.bei besonderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen denkbar. Möglich ist auch die Tätigkeit im Homeoffice.

Mein Chef oder Chefin will, dass ich meine Zeit in Quarantäne danach mit Überstunden wieder ausgleiche. Darf er oder sie das verlangen?

Nein, während einer vorgeschriebenen Quarantäne sind sie wie bei einer krankheitsbedingten Arbeitsverhinderung unverschuldet an der Arbeit verhindert und die entsprechende Ausfallzeit muss nicht nachgearbeitet werden. Zwar kann es sein, dass Sie nach der Rückkehr Überstunden leisten müssen, wenn dies betrieblich notwendig ist. Aber diese Mehrarbeit kann nicht auf Ihren quarantänebedingten Ausfall angerechnet werden.

Ich bin unter Quarantäne gestellt worden, weil ich bei der Arbeit Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Welche Entschädigung steht mir zu?

Bei einer angeordneten Quarantäne richtet die Erwerbsausfallversicherung Taggelder aus, sofern Homeoffice-Arbeit nicht möglich ist. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des Erwerbseinkommens.

Ich bin in Selbstisolation. Habe ich Anrecht auf Erwerbsausfall-Entschädigung?

Die Rechtslage ist nicht ganz klar. Sicher haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn Sie wegen der Symptome arbeitsunfähig sind.

Ich kann mich nach 7 Tagen aus der Quarantäne heraus testen und theoretisch wieder meine Arbeit aufnehmen. Wer trägt die Kosten für den Test?

Der Bund übernimmt diese Kosten.

Weiterlesen - ein Beitrag publiziert am 10.01.2022 auf www.srf.ch



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