SRG-Mitarbeitende erhalten 2022 bessere Arbeitsbedingungen

Längerer Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub, Anlaufstellen für sexuelle Belästigung, Erhöhung des Einstiegslohnes

Die SRG hat einen neuen Gesamtarbeitsvertrag ausgehandelt. Die SRG wird alle Einstiegslöhne auf mindestens 80 Prozent des Referenzlohns anheben. Homeoffice bleibt freiwillig und alle Mitarbeitenden haben vor Ort einen Arbeitsplatz. Wer 58 Jahre oder älter ist, kann sein Arbeitspensum neu um zehn Prozent pro Jahr reduzieren. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG), zu der SRF und Radio SRF gehören, hat mit der Gewerkschaft «Schweizer Syndikat Medienschaffender» (SSM) einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ausgehandelt. Er wird im Januar in Kraft treten und am 31.12.2025 auslaufen. Laut der Gewerkschaft bringt er «erstmals seit Jahren» Verbesserungen. Die Mitglieder hätten dem GAV mit «grosser Mehrheit» zugestimmt.

Mehr Lohn, freiwilliges Homeoffice

Für die Mitarbeitenden der SRG bedeutet das, dass sie höhere Einstiegslöhne erhalten. Das Unternehmen setzt diese neu bei 80 Prozent des Referenzlohns an. Das heisst, dass die SRG die Löhne aller Mitarbeitenden, die bis jetzt weniger verdient haben, auf 80 Prozent des Richtlohns anheben wird. Der neue GAV soll zudem die Erfassung der Arbeitszeit vereinfachen. Homeoffice bleibt freiwillig, wobei die Mitarbeitenden ihre Präferenz widerrufen können. Für sämtliche Angestellten soll nach wie vor ein Arbeitsplatz am Arbeitsort zur Verfügung stehen.

Gleichbehandlung aller sexuellen Orientierungen

Die SRG verlängert den Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub um je zwei Wochen. Sie stellt alle Formen des Zusammenlebens und der sexuellen Orientierung gleich: Auch gleichgeschlechtliche Paare erhalten zusätzliche Urlaubstage, etwa bei der Adoption eines Kindes oder bei Krankheit des Partners oder der Partnerin. Die SRG schafft zudem eine Anlaufstelle für Mobbing und sexuelle Belästigung. Es tritt ein neues Reglement zum Verhalten am Arbeitsplatz in Kraft, mit Vertrauenspersonen, an die sich Betroffene wenden können.

Kürzer treten am Ende der beruflichen Laufbahn

Wer 58 Jahre oder älter ist, hat neu die Möglichkeit, das Arbeitspensum um zehn Prozent pro Jahr zu reduzieren – maximal auf 50 Prozent des ursprünglichen Pensums. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge für die Pensionskasse bleiben dabei gleich. Die SRG wird zudem eine Schiedskommission und ein Schiedsgericht einsetzen, die bei Konflikten über die Anwendung des GAVs mehr Kompetenzen erhalten sollen. «Wir deuten diesen verbesserten Gesamtarbeitsvertrag als Zeichen, dass die Sozialpartnerschaft lebt und dass SRG bereit ist, auch in Zeiten, in denen sich die Medienbranche in der Krise befindet, anständige Bedingungen für die Arbeit ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten», schreibt das «Schweizer Syndikat Medienschaffender» in einer Mitteilung. Das sei auch im Interesse der Öffentlichkeit, die die SRG finanziere, so die Gewerkschaft.

 

Weiterlesen - ein Beitrag von Marcel Urech erschienen am 15.12.2021 auf www.20min.ch

 

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