Elternschaft
Schwangerschaft
Eine spannende Seite zum Thema Kinderwunsch, Schwangerschaft, Baby, Recht und Geld:
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»Schwangerschaftsberatungsstellen – Verzeichnis nach Kantonen
Mutterschaft – Schutz der Arbeitnehmerinnen
Schwangere Frauen und Mütter sind durch das Gesetz besonders geschützt. Diese Broschüre wurde für den 01.07.2005 – Inkrafttreten der neuen Eidgenössischen Mutterschaftsversicherung – vollständig überarbeitet. Sie erläutert die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Gesundheitsschutz, Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz.
Autor/en: Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
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Familienzulagen | Mutterschaftsurlaub
Der Anspruch auf die Kinderzulagen richtet sich nach dem jeweiligen kantonalen Kinderzulagengesetz. Der Anspruch auf die Kinderzulage beginnt und endet grundsätzlich mit dem Lohnanspruch. Bei Unfall, Krankheit, Schwangerschaft, Mutterschaft oder Militärdienst sowie bei Todesfall wird die Zulage in der Regel noch während einer gewissen Dauer über den letzten Lohnanspruch hinaus gewährt. Bei Ablauf der Nachgenussfrist hat der Arbeitgeber die Zulagen einzustellen. Familienzulagen nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft werden auch während des Mutterschaftsurlaubs nach Artikel 329f OR ausgerichtet.
Arbeit und Gesundheit - Schwangerschaft, Geburt, Stillzeit
Der Schutz der Arbeitnehmerin während Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit ist vorbeugender Gesundheitsschutz! Aktuelles Faltblatt:
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